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SWK 26, 10. September 2006, Seite R 69
Speiseeisabgabe Slbg.
• Bei der Speiseeisabgabe und bei der Getränkesteuer handelt es sich um unterschiedliche Besteuerungsgegenstände. - (§ 3 Abs. 1 Salzburger SpeiseeisabgVO), (Abweisung)
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