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SWK 26, 10. September 2006, Seite 737

Generalanwalt des EuGH: Aktuelles zu "Seeling"

Schlussanträge in der Rs. C-72/05, Wollny, vom 15. 6. 2006

Peter Pülzl

Die Schlussanträge von Generalanwalt Léger vom in der Rs. C-72/05, Wollny, erweisen sich als juristisch schlüssig und sind geeignet, den Kern der "Seeling-Problematik" einer pragmatischen Lösung zuzuführen.

1. Wesentlicher Sachverhalt und Beurteilung durch die nationalen Instanzen

Im Jahr 2003 errichtete die deutsche Hausbesitzgemeinschaft Jörg und Stefanie Wollny ein Gebäude, das sie in vollem Umfang dem Unternehmen zuordnete. 20,33 % dieses Gebäudes werden von Räumen einer Steuerkanzlei eingenommen, die an einen der Gemeinschafter vermietet sind. Die übrigen 79,67 % dienen Herrn und Frau Wollny als private Wohnung.

In ihren Umsatzsteuervoranmeldungen für Dezember 2003 sowie für Jänner bis März 2004 machte die Hausbesitzgemeinschaft die gesamte ihr im Zusammenhang mit den Kosten für die Herstellung des Gebäudes in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer geltend.

Bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die auf die private Nutzung entfallende Mehrwertsteuer stützte sie sich darauf, dass der Abschreibungszeitraum für ein Gebäude nach dem deutschen Einkommensteuergesetz grundsätzlich 50 Jahre beträgt. Sie setzte daher als Besteuerungsgrundlage monatlich jeweils 1/12 von 2 % der auf den privat genutzten Teil...

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