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Verwaltungsaufwand bei "Bagatellsteuern"
Zum Verwaltungsaufwand bei Bagatellsteuern schreibt uns Hofrat Dr. Karl-Werner Fellner, Richter des VwGH i. R.:
"Von verschiedenen Interessensvertretungen wird regelmäßig die ersatzlose Abschaffung diverser sog. Bagatellsteuern, darunter der Erbschafts- und Schenkungssteuer und der Kreditvertragsgebühren, gefordert. Zur Begründung dieser Forderung wird im Wesentlichen auf den hohen Verwaltungsaufwand verwiesen, der für die Administrierung solcher Abgaben anfällt. Abgesehen davon, dass steuerpolitisch eine Ausgewogenheit des Steuersystems erforderlich ist, wird dabei hinsichtlich Erbschafts- und Schenkungssteuer übersehen, dass bei derartigen Steuerfällen auch die Grundlagen für die Erhebung der - für das Budget der Justizverwaltung maßgeblichen - Grundbuchsgebühren durch die Justizbehörde geschaffen werden. Überdies wird die Schenkungssteuer i. d. R. in Form der Selbstberechnung entrichtet.
Auch die Kreditvertragsgebühren werden nahezu ausschließlich im Wege der Selbstberechnung durch den Kreditgeber entrichtet. Ein durch die Erhebung der Kreditvertragsgebühren anfallender Verwaltungsaufwand ist daher zu vernachlässigen, zumal der Finanzdokumentation, soweit sie die Entscheidungen de...