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SWK 26, 10. September 2006, Seite R 68

Kurzparkzone Stmk.

Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes und der hg. Rechtsprechung liegt eine ordnungsgemäße Kundmachung einer flächendeckenden Kurzparkzone nur vor, wenn S. R 69an allen Einfahrts- und Ausfahrtsstraßen, auf denen die Kurzparkzone legal erreicht bzw. legal verlassen werden kann, die Vorschriftszeichen gemäß § 52 lit. a Z 13d und 13e StVO gesetzeskonform angebracht sind. - (§ 2 Stmk Parkgebührengesetz 1979), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Bescheides)

( bis 0193)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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