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Arbeitslohn auch ohne Rechtsgrund
Arbeitslohn auch ohne Rechtsgrund (§ 25 EStG)
Durch das Dienstverhältnis veranlasste Leistungen des Arbeitgebers (im gg. Fall überhöhte Krankenbezüge) sind auch dann Arbeitslohn, wenn es an einem Rechtsgrund fehlt. Zurückgezahlter Arbeitslohn ist erst im Zeitpunkt der Rückzahlung (des Abflusses) steuermindernd zu berücksichtigen (BFH , VI R19/03, in BB 2006, S 1542).