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SWK 28, 1. Oktober 2006, Seite 101

VfGH-Beratungen zum Erbschaftssteuer-Gesetz

Insgesamt 400 Fälle, u. a. Kinderbetreuungsgeld und Kurzberichterstattung über Fußball-Bundesliga auf Tagesordnung

Die Gesetzesprüfung betreffend Erbschafts- und Schenkungssteuer ("Bemessungsgrundlage Einheitswert") steht u. a. auf der Tagesordnung der von 25. 10. bis 14. Oktober dauernden Herbst-Session des VfGH: Schon in seinem Prüfungsbeschluss, mit dem das amtswegige Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet wurde, hat der Verfassungsgerichtshof klargestellt, dass das System der Einheitsbewertung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht unbedingt in Frage gestellt werden muss. Im Gegenteil: Dieses System kann aus verwaltungsökonomischen Zwecken sinnvoll sein. Allerdings hat der Verfassungsgerichtshof auch deutlich gemacht, dass sich verfassungsrechtliche Probleme ergeben, wenn der so genannte Einheitswert für die Bemessung der Erbschaftssteuer bei Grundstücken herangezogen wird - und nur um diese konkrete Problematik geht es im derzeit laufenden Verfahren -, der Einheitswert jedoch über Jahrzehnte lang nicht angepasst worden ist. Dies, so der Gerichtshof, dürfte zu einer nicht vertretbaren Ungleichbehandlung in Sachen Erbschaftssteuer führen.

Der Verfassungsgerichtshof führt weiters seine Beratungen zum Übernahmegesetz fort. In einem Prüfungsbeschluss hat der VfGH bereits grundsätzliche Bedenken gegen die Kons...

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