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SWK 28, 1. Oktober 2006, Seite S 799

E-Bilanz ante portas

Das geplante Verfahren zur elektronischen Übermittlung des Jahresabschlusses samt Beilagen an die Finanzverwaltung

Axel Kutschera

1. Rechtsgrundlagen

In § 44 EStG sind seit der Veranlagung für 2003 als "Form der Steuerklärungen" die "Beilagen" geregelt.

1.1. § 44 Abs. 1 EStG

Neben dem jeweiligen Steuererklärungsformular müssen "Bilanzierende" "anlässlich der Einreichung der Steuererklärung der Abgabenbehörde eine Abschrift der Vermögensübersicht (Jahresabschluss, Bilanz) und der Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen."

1.2. § 44 Abs. 3 EStG

"Liegen Jahresberichte (Geschäftsberichte) oder Treuhandberichte (Wirtschaftsprüfungsberichte) vor, so müssen diese anlässlich der Einreichung der Steuererklärung der Abgabenbehörde vorgelegt werden."

Der Kreis der zur Abgabe der "Beilagen" zur Steuererklärung Verpflichteten umfasst demnach alle Bilanzierenden, also jene Abgabepflichtigen, die den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG ermitteln.

1.3. § 44 Abs. 8 EStG

Hierin ist die Verordnungsermächtigung enthalten, "die Übermittlung der in Abs. 1 und 3 genannten Unterlagen auf elektronischem Weg vorzusehen."

Die entsprechende Verordnung ist noch nicht erlassen, wird jedoch noch in diesem Jahr erwartet.

2. Das Forum E-Bilanz

Das Projekt mit dem Inhalt der Entwicklung des elektronischen Jahresabschlusses samt Beilagen wurde erstmals im September 2004 vom Bundesministerium für Finanzen als "Forum E-Bilanz" einbe...

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