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SWK 28, 1. Oktober 2006, Seite 13

Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung

Betriebsaufgabe-Betriebsunterbrechung (§ 24 EStG)

Eine Betriebsunterbrechung und keine Aufgabe des Betriebes kann bei dem vormaligen Besitzunternehmen auch dann vorliegen, wenn das Besitzunternehmen die werbende Geschäftstätigkeit endgültig eingestellt hat. Von der Absicht, einen Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes in gleichartiger oder ähnlicher Weise wieder aufzunehmen, ist auszugehen, solange die Fortsetzung objektiv möglich ist und eine eindeutige Aufgabeerklärung nicht abgegeben wird. Die Fortsetzung des Betriebes ist objektiv möglich, solange das Unternehmen sämtliche für den Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen unverändert zurückbehält (BFH , VIII R 80/03, in BB 2006, S 1486).

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