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SWK 28, 1. Oktober 2006, Seite 73

Berufung: Unzulässigkeit

Unzulässig ist eine Berufung, die sich gegen eine Erledigung ohne Bescheidqualität richtet, weil nur Bescheide mit Berufung anfechtbar sind. - (§ 273 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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