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Anschaffung von Wertpapieren als Investitionsförderung
Steuerbegünstigte Veranlagungsmöglichkeit für EA-Rechner ab 2007
Mit dem KMU-Förderungsgesetz wird ab 2007 auch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner wieder ein allgemeiner steuerlicher Investitionsanreiz geschaffen. Neben der Förderung bestimmter abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird auch die Anschaffung von Wertpapieren gem. § 14 Abs. 5 Z 4 EStG begünstigt. Die Tragweite dieser neuen "Wertpapierförderung" wird im Folgenden untersucht.
1. Der maßgebliche Gesetzestext
§ 10 Abs. 1 erster Satz EStG 1988 i. d. F. des KMU-FG 2006, BGBl. I Nr. 101/2006, AÖFV Nr. 184/2006, lautet wie folgt:
"Natürliche Personen, die den Gewinn eines Betriebes gemäß § 4 Abs. 3 ermitteln, können bei der Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren körperlichen Anlagegütern oder von Wertpapieren gem. § 14 Abs. 5 Z 4 einen Freibeitrag für investierte Gewinne bis zu 10 % des Gewinnes, ausgenommen Übergangsgewinne (§ 4 Abs. 10) und Veräußerungsgewinne (§ 24), höchstens jedoch 100.000 Euro gewinnmindernd geltend machen."
§ 10 Abs. 3 leg. cit. lautet:
"Der Freibetrag für investierte Gewinne kann nur zu Lasten des Gewinnes jenes Betriebes geltend gemacht werden, in dem ... 2. im Falle der Anschaffung von Wertpapieren gemäß § 14 Abs. 5 Z 4 diese dem Anlagevermögen ab dem Anschaffungszeitpunkt mindestens vier Jahre gewidme...