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SWK 28, 1. Oktober 2006, Seite 14

Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (Art. 7 UStG)

Hat ein Unternehmer innergemeinschaftliche Lieferungen ausgeführt und den erforderlichen Buchnachweis rechtzeitig und vollständig erbracht, dann kann der erforderliche Belegnachweis bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht nachgeholt werden. Der StPfl. hatte ursprünglich auf den Rechnungen keine Steuer ausgewiesen und nur den Vermerk nach Art. 7 angebracht. Nach einer Prüfung wurden die Rechnungen berichtigt und auf die Steuerfreiheit im Rahmen der innergemeinschaftlichen Lieferung hingewiesen. Diese Berichtigung wurde erst während des Rechtsmittelverfahrens durchgeführt (BFH , V R47/03, in BB 2006, S 1308).

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