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SWK 28, 1. Oktober 2006, Seite 73

Werbungskosten: Schule/Studium

Nach § 16 Abs. 1 Z 10 letzter Satz EStG 1988 in seiner für die Streitjahre 2000 und 2001 geltende Fassung stellen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Besuch einer allgemeinbildenden (höheren) Schule oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen, keine Werbungskosten dar. - (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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