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SWK 2, 10. Jänner 2005, Seite 3

Abräumkosten: Rückstellungen

Hängen Aufwendungen für die Beseitigung von Abraum mit den Erträgen aus dem erst zu gewinnenden Gestein und nicht mit dem bisher abgebauten Gestein und den daraus in der Vergangenheit erzielten Einnahmen zusammen, ist eine Rückstellung für Abräumkosten nicht zulässig. - (§ 9 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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