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SWK 2, 10. Jänner 2005, Seite 1

Aktuelle Entscheidungen des OGH zum Gesellschaftsrecht

Johannes Peter Gruber

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GmbH
Auch bei einer von Amts wegen gelöschten GmbH können verbliebene Gläubiger Bucheinsicht beim Firmenbuchgericht beantragen. Antragsgegner ist der Verwahrer. ( b)
AG
Bei einer nicht verhältniswahrenden Spaltung können Aktionäre, die mit mindestens 1 % an der AG beteiligt sind, gegen den Spaltungsbeschluss Widerspruch erheben und die gerichtliche Überprüfung der Barabfindung verlangen. Es ist verfassungsrechtlich bedenklich, dass Aktionäre mit einer geringeren Beteiligung dieses Recht nicht haben. (GmbH m)
Eine aufgelöste GmbH kann durch Gesellschafterbeschluss fortgesetzt werden, solange noch nicht mit der Verteilung des Gesellschaftsvermögens begonnen wurde. Es reicht nicht, dass sich die Gesellschafter bloß zur Rückzahlung des erhaltenen Liquidationserlöses verpflichten. ()
KO
Fünf Jahre nach Konkursaufhebung sind im Firmenbuch die den Konkurs betreffenden Anmerkungen zu löschen: Das gilt auch dann, wenn der Konkurs mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde und die Gesellschaft später zulässigerweise fortgesetzt wurde. ()
HGB
Zur Erzwingung der Offenlegung des Jahr...

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