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SWK 2, 10. Jänner 2005, Seite 11

Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2005 in Begutachtung

Das Justizministerium hat kürzlich den Entwurf eines Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes 2005 zur Begutachtung verschickt. Mit diesem Gesetzespaket soll die Entschließung des Nationalrates vom zur Stärkung des Vertrauens in die österreichische Wirtschaft umgesetzt werden.

Kernpunkte der geplanten Gesetzesänderungen sind die Verminderung der Anzahl der Aufsichtsratsmandate, die eine Person ausüben kann (§ 86 AktG), die obligatorische Bestellung eines Prüfungsausschusses als Unterausschuss des Aufsichtsrats bei allen börsenotierten Gesellschaften (§ 92 AktG), Bestimmungen zur Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (§ 271 HGB), geänderte Haftungshöchstbeträge für Fehler des Abschlussprüfers (§ 275 HGB) und die Einführung einer Haftung der Organmitglieder börsenotierter Gesellschaften gegenüber Anlegern für grob fahrlässig unrichtige oder nicht erteilte Finanzinformationen (§ 82a BörseG). In anderen Gesetzen (v. a. GmbHG und SEG) kommt es zu entsprechenden Anpassungen. Die Begutachtungsfrist endet am .

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Aktiengesetz, das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das SE-Gesetz, das Handelsgesetzbuch, das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Pensionskassengesetz, das Genossenschaftsrevisio...

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