Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 2, 10. Jänner 2005, Seite 54

Jüngstes VwGH-Erkenntnis zur Getränkesteuer-Rückerstattung

Beweisführung der Gemeinden über Überwälzung auf Endkunden muss detaillierter sein

(VwGH) - Zunächst sei daran erinnert, dass die im Jahre 2000 abgeschaffte Getränkesteuer dem Gemeinschaftsrecht widersprach; ob die nach dem EU-Beitritt von den Gemeinden eingehobene Steuer an die Händler und Wirte zurückgezahlt werden muss, hängt davon ab, ob die Steuer auf Kunden und Gäste überwälzt wurde. Mit dieser Frage hat sich der Verwaltungsgerichtshof vor einem Jahr umfassend auseinander gesetzt. Im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH wurde klargestellt, dass die Beweislast für die Überwälzung und damit für den Ausschluss der Rückzahlung bei der Abgabenbehörde liegt, allerdings trifft den Abgabepflichtigen eine Mitwirkungspflicht. Im Einzelnen wurden die Anforderungen dargestellt, die in den offenen Verfahren erfüllt werden müssen.

Diesen Anforderungen hat der nunmehr geprüfte Bescheid der Abgabenberufungskommission Wien aus Mai 2004 allerdings nicht entsprochen, weshalb er wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben wurde.

Nach den vorgelegten Preislisten war die Getränkesteuer in dem für die Getränke verlangten Preis enthalten. Auch der Verwaltungsgeri...

Daten werden geladen...