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Steuerfreie Tagesdiäten bei ausländischem Dienstgeber
Missverständliche Formulierungen im Lohnsteuerprotokoll 2004
Das Lohnsteuerprotokoll 2004 trifft unter anderem eine Aussage zur steuerlichen Behandlung von Tagesdiäten, die - wie sich bereits in Diskussionen herausgestellt hat - geeignet ist, missverstanden zu werden. Es wird im Lohnsteuerprotokoll 2004 nicht festgestellt, dass ein Mitarbeiter eines ausländischen Dienstgebers Tagesdiäten lediglich auf Grundlage der Legaldefinition einkommensteuerfrei beziehen könne, während ein Mitarbeiter eines inländischen Dienstgebers für die gleiche Tätigkeit in der gleichen Branche wesentlich höhere Beträge an Tagesdiäten einkommensteuerfrei erhalten könne.
Problematik
Nach § 26 Z 4 EStG unterliegen Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Tagesgelder gezahlt werden, nicht der Einkommensteuer, weil derartige Zahlungen nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören. Über die Definition des Begriffes der Dienstreise sowie durch die Rechtsprechung zu diesem Problemkreis und die Interpretation durch die Lohnsteuerrichtlinien wird der Anwendungsbereich für den einkommensteuerfreien Empfang von Tagesgeldern massiv eingeschränkt. Dieser eingeschränkte Anwendungsbereich wird in den Lohnsteuerrichtlinien als „Tagesgelder nach der Legaldefintion" bezeichnet.
Enthält jedoch eine lohngestaltende Vorschrift im Sinne des