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Betriebsaufgabe bei Verpachtung
Betriebsaufgabe bei Verpachtung (§ 24 EStG)
Der Bfr. führte einen Erzeugungs- und Handelsbetrieb für Schulmöbel. Vom Jänner 1992 bis Dezember 1994 wurde der Betrieb an seinen Sohn verpachtet und ab Jänner 1995 wieder selbst geführt. Da der Bfr. in den Jahren 1996 und 1997 noch beträchtliche Umsätze erzielt hat, könnte 1995 trotz Kündigung des gesamten Personals keine Betriebsaufgabe unterstellt werden (. 2001/15/0215).