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Arbeitszimmer
• Das Abzugsverbot gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 i. d. F. BGBl. Nr. 201/1996 kommt grundsätzlich auch dann zum Tragen, wenn in dem im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer eine Bürokraft beschäftigt wird. Dabei ist auch nicht entscheidend, ob die zu Büroarbeiten herangezogene Dienstnehmerin als „familienfremd" anzusehen ist. - (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988), (Abweisung)
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