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SWK 2, 10. Jänner 2004, Seite R 6
Eingangsabgabenschuld
• Wird eine Eingangsabgabenschuld nicht festgesetzt, so sind auch keine Zinsen i. S. d. § 108 Abs. 1 ZollR-DG festzusetzen. - (§ 108 Abs. 1 ZollR-DG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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