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SWK 2, 10. Jänner 2004, Seite 2

Veräußerung des Hauptwohnsitzes

Veräußerung des Hauptwohnsitzes (§ 30 Abs. 2 Z 1 EStG)

Ein Hauptwohnsitz kann nur in einem bewohnbaren Eigenheim begründet werden. Der Bfr. hat das desolate, seit acht Jahren nicht mehr bewohnte Gebäude Ende Mai 1986 erworben und bis Dezember 1986 saniert. Im Jänner 1987 verlegte er seinen Hauptwohnsitz in dieses Gebäude und verkaufte das Eigenheim (80 m2) infolge Familienzuwachs im Mai 1991. Der VwGH behandelte diese Vorgang als steuerfrei, weil seit der Anschaffung das Gebäude in einem angemessenen Zeitraum saniert wurde, und merkt an, dass eine zwischen der Anschaffung und der Begründung des Hauptwohnsitzes liegende andersartige Verwendung eines benutzbaren Eigenheimes schädlich wäre ().

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