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Fahrten zwischen verschiedenen Betriebsstätten
Fahrten zwischen verschiedenen Betriebsstätten (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG)
Aufwendungen für Fahrten zwischen verschiedenen Betriebsstätten, die über die Aufwendungen eines Dienstnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hi-nausgehen, sind als Werbungskosten zu berücksichtigen. Sollte allerdings eine Arbeits-stätte mit dem Wohnsitz des Dienstnehmers ident sein, so ist die Fahrt zur weiteren Dienststätte als solche zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusehen. Denn es fallen keine zusätzlichen Aufwendungen an, wenn Fahrten zur weiteren Arbeitsstätte nicht vom Wohnsitz, sondern von der mit dem Wohnsitz identen Arbeitsstätte aus angetreten werden ().