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SWK 2, 10. Jänner 2004, Seite 54

Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens im Anschluss an eine abgabenbehördliche Prüfung des Finanzamtes

Eine Replik bzw. Klarstellung zum Beitrag von Michael Rauscher in SWK-Heft 25/2003, Seite S 636

Roland Setina

Rauschers Beitrag „Unabhängiger Finanzsenat und Begründung der Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen" vermittelt - gewollt oder nicht - den Eindruck, die von den Finanzämtern im Anschluss an Betriebsprüfungen verwendeten, in der Regel tatsächlich eher kurz gehaltenen Standardbegründungen betreffend die Verfügung der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens seien grundsätzlich und regelmäßig mangelhaft bzw. unzureichend. Um die Abgabepflichtigen und deren steuerliche Vertreter vor dadurch allenfalls geweckten (unberechtigten) Hoffnungen zu bewahren, sei hier ausdrücklich klargestellt, dass dem nicht so ist.

1. Der Autor führt in seinem Beitrag eingangs aus, die Prüfer würden sich damit begnügen, den im Vordruck vorgegebenen Standardsatz anzukreuzen und bei der jeweiligen Abgabenart bloß den Zeitraum und jene Textziffern anzuführen, die Feststellungen dazu beinhalten. Die Begründung der Wiederaufnahmsbescheide beschränke sich somit auf standardisierte Minimalvorgaben, diese Praxis der Finanzämter könne jedoch u. U. die nicht sanierbare Mangelhaftigkeit des Verfahrens zur Folge haben.

Wenn es im angesprochenen Beitrag überdies heißt, das Finanzamt „verzichte (bzw. vergesse)" dab...

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