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Vorsteuern für zahntechnisches Labor
Vorsteuern für zahntechnisches Labor (§ 12 UStG)
Der Bfr. eröffnete 1997 ein Zahnlabor und machte 1996 für die Errichtungskosten die Vorsteuern geltend. Die Behörde versagte den Vorsteuerabzug mit der Begründung, dass diese Vorsteuern mit den seit steuerfreien Umsätzen zusammenhingen. Diese Frage ist aber nach Ansicht des VwGH immer anhand des wirtschaftlichen Zusammenhanges im Zeitpunkt der Lieferung zu beurteilen. Da aber für 1996 die Leistungen aus dem Zahnlabor steuerpflichtig gewesen wären (Steuerbefreiung der Ärzte etc. erst seit ), stand der Vorsteuerabzug noch zu ().