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SWK 2, 10. Jänner 2004, Seite 2

Rückstellung für nicht entdeckte Beratungsfehler

Rückstellung für nicht entdeckte Beratungsfehler (§ 9 EStG)

Eine Steuerberatungs-GmbH bildete eine Rückstellung für noch nicht entdeckte Beratungsfehler. Im Zuge einer Betriebsprüfung erfolgte unter Hinweis auf die berufliche Verschwiegenheit keine Offenlegung der Beratungsfehler. Der VwGH führt aus, dass durch die Berufung auf die Verschwiegenheitsverpflichtung die Gesellschaft die damit in Zusammenhang stehenden Nachteile in Kauf nimmt. Denn sie hätte auch den Schriftverkehr mit den betroffenen Klienten anonymisiert zur Verfügung stellen können ().

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