Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 2, 10. Jänner 2004, Seite 45

Verletzung des Rechts auf Erstattung unter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht erhobener Abgaben

Nur fünf Tage nach dem VwGH-Erk. 4. 12. 2003, 2003/16/0148 zum „Behalterecht der Gemeinden" (Getränkesteuer auf alkoholische Getränke): die Rute im Fenster gegen gemeinschaftsrechtswidrigen Vollzug

Wolf-Dieter Arnold

I. Der Spruch des

Mit Urteil verkündet in öffentlicher Sitzung in Luxemburg am hat der EuGH über Klage der Kommission gegen Italien in der Rechtssache C-129/00 wie folgt entschieden:

„1. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen, dass sie Artikel 29 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 428/1990 - ‚Disposizioni per l'adempimento di obblighi derivanti dall'appartenenza dell'Italia alle Communità europee (legge comunitaria per il 1990)' - (Bestimmungen zur Erfüllung der Verpflichtungen infolge der Zugehörigkeit Italiens zu den Europäischen Gemeinschaften [Gemeinschaftsgesetz für 1990]), der von der Verwaltung und einem erheblichen Teil der Gerichte einschließlich der italienischen Corte suprema di cassazione so ausgelegt und angewandt wird, dass die Ausübung des Rechts auf Erstattung unter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht erhobener Abgaben für den Abgabenpflichtigen übermäßig erschwert wird, nicht ändert.

2. Die Italienische Republik trägt die Kosten des Verfahrens."

II. Die (sachverhaltsbezogenen) Urteilsgrundlagen

1. In Italien hatte aufgrund einer auf das Jahr 1982 zurückgehenden gesetzlichen Regelu...

Daten werden geladen...