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SWK 2, 10. Jänner 2004, Seite 1

Liebhaberei bei Bauherrenmodell

Liebhaberei bei Bauherrenmodell (§ 2 EStG)

Der Bfr. beteiligte sich 1987 an einer Bauherrengemeinschaft und tilgte im Jahr 1991 die gesamten Fremdmittel. Der VwGH betont, dass eine Tilgung dann keine Änderung der Bewirtschaftung bewirkt, wenn diese Art des Fremdmittelabbaus Teil eines von Anfang an bestandenen Planes der wirtschaftlichen Tätigkeit war. Die belangte Behörde vertrat hingegen die Ansicht, dass eine Tilgung aus nicht durch die Vermietung erwirtschafteten Geldmitteln stets eine Änderung der Bewirtschaftung darstelle ().

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