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Mahlzeiten für Arbeitnehmer
• Es kommt eine Umsatzbesteuerung der Überlassung kostenloser Mahlzeiten an Arbeitnehmer nicht in Betracht, wenn die Arbeitgeberleistung vorwiegend betrieblichen Interessen dient. Ein betriebliches Interesse des Arbeitgebers am Verzehr der angebotenen Speisen durch die Arbeitnehmer liegt vor, wenn dies zur Vermeidung eines Verlassens der Betriebsräumlichkeiten während der Mittagspause erfolgt. - (§ 1 Abs. 1 Z 2 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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