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SWK 2, 10. Jänner 2004, Seite 37

USt-freie Vermietung und Kfz-Lieferung an Diplomaten und Botschaften

Neue Rechtsgrundlagen seit 1. 1. 2004

Rudolf Weninger

Botschaften, Konsulate, internationale Organisationen und Diplomaten erhalten nach der geltenden Rechtslage Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe und Energieabgaben, die ihnen von österreichischen Unternehmern in Rechnung gestellt werden, innerhalb eines bestimmten Umfangs vom Bundesministerium für Finanzen vergütet. Für Zeiträume seit dem gibt es eine neue Rechtsgrundlage (Internationales Steuervergütungsgesetz - IStVG; § 6 Abs. 1 Z 6 lit. d UStG 1994; § 3 Z 4 lit. c und d NoVAG 1991), die mit dem Budgetbegleitgesetz 2003 (BGBl. I Nr. 71/2003) eingeführt wurde. Die für österreichische Unternehmer wesentliche inhaltliche Neuerung liegt in der Steuerbefreiung beim Kfz-Kauf und bei der (Wohnungs-)Miete.

Kurz gefasst handelt es sich um folgende Neuerungen:

I. Kraftfahrzeug

• Bei der Lieferung eines Kfz im Sinne des Kraftfahrgesetzes 1967 bestehen Befreiungen von der USt und von der NoVA.

• Bei gewerblicher Vermietung (Miete, Leasing) besteht nur die Befreiung von NoVA, nicht jedoch von der Umsatzsteuer. Über Aufforderung des Käufers ist der Unternehmer jedoch verpflichtet, eine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis auszustellen. Der Berechtigte (z. B. Botschaft, Diplomat) hat dann die Möglichkeit, die Vergütung der Umsatzsteuer im Rahmen des Vergütungs...

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