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ÖBA 5, Mai 2022, Seite 341

Verordnung über die Einsicht in das Register im Zuge der europäischen Vernetzung

Am ist die Verordnung über die Einsicht in das Register im Zuge der europäischen Vernetzung veröffentlicht worden. Die vorliegende Verordnung normiert den Inhalt der zu übermittelnden Daten bei Einsicht in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer im Zuge der europäischen Vernetzung.

Die wesentlichen Inhalte lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Bei Abruf von Daten aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer über das System zur Vernetzung der Register der wirtschaftlichen Eigentümer der Europäischen Union werden bestimmte Angaben (u.a. zum Rechtsträger, zu den wirtschaftlichen Eigentümern und zu den obersten Rechtsträgern) in einer Datei im Extensible Markup Language Format (XML-Datei) an die zentrale Europäische Plattform übermittelt.

  • Bei bestehenden Einschränkungen der Einsicht eines wirtschaftlichen Eigentümers i. S. d. Wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) werden die Informationen zu wirtschaftlichen Eigentümern im Auszug nicht angezeigt, es sei denn, der Abruf erfolgt durch zuständige Behörden und zentraleS. 342 Meldestellen eines Mitgliedstaates. In einem solchen Fall werden zusätzlich die Wohnsitze der wirtschaftlichen Eigentümer übermittelt bzw. bei Vorli...

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