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EBA-Leitlinien zur Ausnahme für begrenzte Netze nach PSD II (EBA/GL/2022/02) veröffentlicht
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am einen finalen Bericht zu den Leitlinien zur Ausnahme für begrenzte Netze nach PSD II veröffentlicht. Diese Leitlinien sollen Klarheit über die Anwendung der in der überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2366, PSD II) festgelegten Anforderungen in Zusammenhang mit den Ausnahmeregelungen für begrenzte Netze (limited network exclusion, LNE) schaffen.
Die Regelungen der Richtlinie (EU) 2015/2366 bewirken einen regulierten Binnenmarkt für Zahlungsdienste in der EU. Nach Art. 3 lit. k PSD II sind Dienste, die auf bestimmten Zahlungsinstrumenten beruhen, die nur in begrenztem Umfang genutzt werden können und bestimmte Bedingungen erfüllen, vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen. Zu den Zahlungsinstrumenten, die unter die Ausnahmeregelung für begrenzte Netze (limited network exclusion, LNE) fallen, gehören u.a. Kundenkarten, Tankkarten, Karten für öffentliche Verkehrsmittel und Essensgutscheine.
Art. 37 Abs. 2 PSD II sieht jedoch vor, dass Zahlungsdienstleister, die sich auf die Ausnahmen gem. Art. 3 lit. k Z i oder ii PSD II berufen, bei einem jährlichen Gesamtwert der Zahlungsvorgänge über € 1 Mio.