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ÖBA 5, Mai 2022, Seite 341

Gesetzesentwurf zur Schaffung der notwendigen Maßnahmen zur Vollziehung der SFDR

Mit dem am vorgelegten Gesetzesentwurf sollen europäische Rechtsakte im Bereich Sustainable Finance sowie die Verordnung (EU) Nr. 2019/2175 (ESA-Review-Verordnung) umfassend umgesetzt und die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen (u.a. im Bankwesengesetz, Börsegesetz 2018, Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, Zahlungsdienstegesetz 2018) vorgenommen werden.

Der Gesetzesentwurf soll zunächst die notwendigen Begleitmaßnahmen zur Vollziehung der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungs-Verordnung) und der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) schaffen und benennt die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als zuständige Behörde. Im Sinne des Entwurfs setzt die FMA im Rahmen der risikobasierten Aufsicht sowohl themenspezifisch als auch institutsbezogen ausgerichtete Schwerpunkte. In diesem Zusammenhang können auch Nachhaltigkeitsrisiken im Finanzsektor sowie die Einhaltung von Transparenzvorschriften durch die Marktteilnehmer entsprechend Berücksichtigung finden. Die FMA hat bei der Prüfung der in der Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung genannten Informationen ebenso vorzugehen, wobei ihr für ihre Prüfungs- und Aufsichtstätigkeit grundsätzlich das gesamte Spektrum an Aufsichtsinstrumenten bis hin zur Ver...

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