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SWK 30, 15. Oktober 2003, Seite 81

Gerichtsgebühren

Die Bestellung von Prüfern fällt in den Zuständigkeitsbereich des Firmenbuchgerichts. Daraus folgt, dass es sich bei dem Antrag um Bestellung von Prüfern i. S. d. § 118 Abs. 2 AktG um einen den Gerichtsgebühren i. S. d. TP 10 GGG unterliegenden Antrag auf Vornahme einer Amtshandlung des Firmenbuchgerichtes handelt. - (TP 10 GGG), (Abweisung)

(, 0247)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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