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Fremdüblichkeit bei Lizenzvereinbarungen zwischen Gesellschafter und GmbH
Die Vertragsbeziehung zwischen einer GmbH und ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer ist im Hinblick auf Form, Entgelthöhe und Zahlungsziel nicht fremdüblich, wenn (angebliche) Lizenzvereinbarungen nur mündlich getroffen wurden, das für die eingeräumten „Rechte" vereinbarte Entgelt viel zu hoch bemessen ist und die Vereinnahmung von Lizenzzahlungen von der Liquidität des Lizenznehmers (nach Maßgabe der Erwirtschaftung von Mitteln) abhängt.
Es ist offenkundig, dass eine solche Vereinbarung unter den gleichen Bedingungen zwischen Fremden nicht zustande gekommen wäre, es sei denn, dass unter Ausnutzung des Systems der umsatzsteuerlichen Ist-Besteuerung ein finanzieller Vorteil aus dem Vorsteuerabzug angestrebt wird. (UFS Graz , RV/0133-G/03)