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Liebhaberei bei Künstler (§ 2 EStG)
Liebhaberei bei Künstler (§ 2 EStG)
Langjährige Verluste aus selbstständiger Arbeit lassen bei einem bildenden Künstler, der als solcher sowohl selbstständig als auch unselbstständig tätig ist und aus seiner künstlerischen Tätigkeit insgesamt positive Einkünfte erzielt, noch nicht auf eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht schließen. Bei einer künstlerischen Tätigkeit sind eine planmäßige Betriebsführung, Marktpreise oder eine nachprüfbare Kalkulation nicht wesensmäßig (BFH , XI R 46/01 in BB 2003, 1765).