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SWK 30, 15. Oktober 2003, Seite 192

Bausparprämie und Prämie für die begünstigte Zukunftsvorsorge im Jahr 2004

(BMF) - Die Anpassung der Prämien für das Bausparen ist im § 108 Abs. 1 EStG entsprechend der Entwicklung der Sekundärmarktrendite geregelt. Dabei wird zur Ermittlung der Höhe der Bausparprämie der Durchschnitt der Sekundärmarktrendite (entnommen den Statistischen Monatsheften der Oesterreichischen Nationalbank) für den Zeitraum vom 1. Oktober des Vorjahres bis zum 30. September des Berechnungsjahres um 25 % vermindert und um 0,8 erhöht. Der sich daraus ergebende Prozentsatz ist auf halbe Prozentpunkte zu runden. Der Prozentsatz darf nicht weniger als 3 und nicht mehr als 8 betragen. Die Berechnung der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2004 ergibt 3,5 %. Die Prämie für die begünstigte Zukunftsvorsorge wird im Jahr 2004 9 % betragen (gemäß § 108 g Abs. 1 Z 3 EStG Bausparprämie plus 5 %).

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