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Steuerbefreiung für Forschungsstipendien (§ 3 Z 3 c EStG)
Steuerbefreiung für Forschungsstipendien (§ 3 Z 3 c EStG)
Die Steuerbefreiung von Forschungsstipendien umfasst sowohl die der Erfüllung der Forschungsaufgaben (Sachbeihilfen) als auch die der Bestreitung des Lebensunterhaltes dienenden Zuwendungen (BFH , IV R 15/01 in BB 2003, 1763).