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SWK 30, 15. Oktober 2003, Seite 81

GrESt: Begünstigung

Wer eine Begünstigung i. S. d. § 1 Abs. 4 Grunderwerbsteuergesetz begehrt, hat nicht nur die seinerzeitige Besteuerung nachzuweisen, sondern auch den Nachweis dazu zu führen, dass die Verträge zwischen den gleichen Vertragsparteien abgeschlossen wurden. - (§ 1 Abs. 4 GrEStG), (Abweisung)

(, 2002/16/0214)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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