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SWK 3, 20. Jänner 2003, Seite 9

Gesellschafter-Geschäftsführer als (Mit-)Kreditnehmer neben der GmbH

OGH sieht Gesellschafter-Geschäftsführer als Unternehmer

Werner Steinwendner

Wiederholt hat der VwGH in abweisenden Erkenntnissen (u. a. , 2001/13/0080 und 2001/13/0169) ausgesprochen, dass sich die Haftung eines Gesellschafter-Geschäftsführers (GesGF) aus dessen Gesellschafterstellung ergibt, er daher nicht unternehmerisch tätig wird und somit kein Unternehmerrisiko vorliegt. Interessant ist nun die Rechtsmeinung des OGH: Dieser ist mit seiner Entscheidung vom , 7 Ob 315/01 a zur gegenteiligen Ansicht gelangt!

Zugrunde liegt ein Rechtsstreit zwischen einem Allein-GesGF und seiner Hausbank, die ihn infolge von Zahlungsschwierigkeiten „seiner" GmbH in Haftung genommen hat.

Dieser GF focht gegen das Kreditinstitut diese Haftungsinanspruchnahme an und vermeinte, dass er als Verbraucher gelte und daher das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) anzuwenden sei.

Der OGH erteilte dem GF eine klare Absage: Nimmt der GesGF einer GmbH als (Mit-) Kreditnehmer neben „seiner" GmbH den Kredit zu unternehmerischen Zwecken auf, gilt er nicht als Verbraucher nach dem KSchG, auch wenn er Allein-GesGF ist. Die Mithaftung für den Kredit der GmbH erfolgt im Interesse des Allein-GesGF. Somit tritt dieser nicht nur als GF auf, sondern wird selbst unternehmerisch tätig. Gleiches müsste sogar bei Gesellschaftern anderer Kap...

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