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SWK 3, 20. Jänner 2003, Seite R 8
Verdeckte Gewinnausschüttung
• Eine steuerneutrale Vermögensumschichtung liegt vor, soweit im Wege der Gewinnausschüttung nur Gesellschafterzuschüsse zurückgezahlt werden. - (§ 8 KStG 1988), (Abweisung)
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