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FinanzOnline für Unternehmer
Funktionen werden schrittweise erweitert
(BMF) - An FINANZOnline können alle Einzelunternehmen, Personenvereinigungen und juristischen Personen teilnehmen. Diese Teilnehmergruppe kann FINANZOnline vor allem für die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) für Zeiträume ab Jänner 2003 verwenden. Ab 2004 kann auch die Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuererklärung für 2003 elektronisch übermittelt werden.
Bevor in das Verfahren selbst eingestiegen wird, muss das Unternehmen einmalig angemeldet werden. Dies ist für die eindeutige Identifizierung aller Teilnehmerinnen und TeilnehmerS. T 10 notwendig. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Unternehmer seine persönliche Zugangsberechtigung. Ab können sich Unternehmer bei jedem Finanzamt anmelden. Der jeweilige Einzelunternehmer oder der gesellschaftsrechtliche Vertreter (z. B. Vorstand, Geschäftsführer) muss dabei folgende Unterlagen vorlegen:
• vollständig ausgefülltes Antragsformular (steht ab auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen zur Verfügung),
• Nachweis der gesellschaftsrechtlichen Vertretungsbefugnis (z. B. Firmenbuchauszug, Gesellschaftsvertrag, Statuten),
• amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass ...