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SWK 3, 20. Jänner 2003, Seite R 8

Hausdurchsuchung

Die Beschlagnahme ein und desselben Gegenstandes kann nur einmal und nicht mehrmals auf Grund verschiedener Hausdurchsuchungsbefehle erfolgen. - (§ 96 FinStrG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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