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SWK 3, 20. Jänner 2003, Seite 10

Steuertermine im Februar

(FLD) - Am sind folgende Abgaben fällig:

  • Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Dezember 2002 bzw. für das 4. Viertel 2002 (Vorauszahlung für den Monat Jänner 2003 bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der Sondervorauszahlung 2002);

  • Kammerumlage für das 4. Viertel 2002;

  • Normverbrauchsabgabe für den Monat Dezember 2002;

  • Elektrizitäts- und Erdgasabgabe für den Monat Dezember 2002;

  • Werbeabgabe für den Monat Dezember 2002;

  • Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Dezember 2002;

  • Kraftfahrzeugsteuer für das 4. Viertel 2002;

  • Lohnsteuer für den Monat Jänner 2003;

  • Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Jänner 2003;

  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Jänner 2003;

  • Straßenbenützungsabgabe (bei monatsweiser Berechnung) für den Monat Jänner 2003 bzw. (bei jahresweiser Berechnung) für das Jahr 2003;

  • Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 1. Viertel 2003;

  • Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 1. Viertel 2003;

  • die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftliche Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 1. Viertel 2003.

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