Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorsteuer: Abzug
• Wird ein Gebäude von vornherein nur für die Ausführung eines unecht befreiten Umsatzes errichtet, steht kein Vorsteuerabzug zu; es kann dann kein Fall der Vorsteuerkorrektur nach § 12 Abs. 10 und 11 UStG 1972 vorliegen. - (§ 12 Abs. 10 UStG 1972), (Abweisung)
()