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Gesellschaftsteuer
• Der VwGH hat mit seinem Erkenntnis vom , 93/16/0086 in einem Gesellschaftsteuer betreffenden Fall klargestellt, dass die Anfrage des für die Erhebung der Gesellschaftsteuer zuständigen Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern bei einer anderen inländischen Abgabenbehörde eine Unterbrechungshandlung i. S. d. § 209 Abs. 1 BAO darstellt. - (§ 209 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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