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SWK 1, 1. Jänner 2003, Seite R 2
Verfahren: Wiedereinsetzung
• Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer Getränkesteuerangelegenheit - (§ 71 Abs. 2 AVG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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