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Kann § 15 a ErbStG auch bei Übernahme eines Einzelunternehmens mit negativem Kapitalkonto zur Anwendung kommen?
§ 15 a ErbStG enthält einen sachlichen Freibetrag von bis zu 365.000 Euro für die unentgeltliche Übertragung von in Abs. 2 leg. cit. genanntem Vermögen. Seine Anwendbarkeit setzt voraus, dass der steuergegenständliche Erwerbsvorgang unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz subsumiert werden kann.
In vorliegendem Fall handelt es sich jedoch um den entgeltlichen Erwerb eines Betriebes. Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz findet daher keine Anwendung. Die angesprochene Befreiungsbestimmung gilt nur für die Erbschafts- und Schenkungssteuer, nicht aber für die Grunderwerbsteuer. (