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§ 8 Abs. 3 lit. b ErbStG
Die unentgeltliche Veräußerung (Zuwendung) des Vermögens von einer Privatstiftung an eine andere führt zur Nachversteuerung gemäß § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG. Der Ansicht, wonach das Gesetz einerseits von Zuwendungen und andererseits von unentgeltlichen Veräußerungen spreche und darunter jeweils etwas anderes verstehe, kann nicht zugestimmt werden. (