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SWK 1, 1. Jänner 2003, Seite R 1
Pönalezinsen: Vorschreibung
• Vorschreibung von Pönalezinsen - (§ 97 Abs. 1 Z 6 BWG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 112, 113 uw)