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SWK 1, 1. Jänner 2003, Seite 8

Betriebliche Erfolgsbeteiligung

Betriebliche Erfolgsbeteiligung ist ein System, durch das die Arbeitnehmer nach bestimmten festgelegten Regeln am Unternehmenserfolg beteiligt werden. Zielgruppe können alle Beschäftigten oder ein bestimmtes Belegschaftssegment (bspw. Führungskräfte) sein. Die Erfolgsbeteiligung wird zusätzlich zum normalen, individuellen Leistungsentgelt und den Sozialleistungen gewährt.

Systeme der Erfolgsbeteiligung können zwei grundsätzlichen Zielkategorien dienen, nämlich personalwirtschaftlichen Zielen wie bspw. Motivation, Loyalität, Partizipation, Fluktuation einerseits und finanzwirtschaftlichen Zielen wie bspw. Verbesserung der Liquidität oder der Kapitalausstattung andererseits.

Gemäß einer Befragung von 352 der weltweit größten Unternehmen im Jahr 1998 verfügten mehr als 40 % dieser Unternehmen bereits über Beteiligungsmodelle, weitere 10 % planten ihre Einführung.

Als Erfolgsgrößen (Bemessungsgrundlage, Beteiligungsbasis), an denen die Arbeitnehmer beteiligt werden, kommen Leistung, Ertrag, Gewinn und Wertzuwachs in Betracht. Relevante Leistungsgrößen sind Produktionsmenge, Produktivität und Kostenersparnis. Dabei geht es jedoch nicht um Individualleistungen (diese würden durch den Leistu...

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